Seit dem 26. Juni 2012 benötigen alle Kinder schon von Geburt an einen Reisepass, um ins Ausland reisen können. Vor der Umstellung genügte es, wenn Kinder im Reisepass ihrer Eltern eingetragen waren. Bis 2006 wurden spezielle Kinderausweise ausgestellt, die jedoch angeschafft wurden und auch nicht mehr verlängert werden. Kinder haben demnach ihren eigenen Kinderreisepass, der jedoch nur bis zu einem Alter von 11 Jahren gültig ist und danach durch einen ganz normalen Reisepass für Erwachsene ersetzt wird.

Seit dem 1. Januar 2021 werden Kinderreisepässe mit einer erheblich verkürzten Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Vorher ausgestellte Pässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.

Antragstellung eines Kinderreisepasses

Der Kinderreisepass wird im Amt im eigenen Wohnort beantragt. Das Kind, für das der Pass beantragt wird, muss persönlich anwesend sein. Um einen Kinderreisepass beantragen zu können gilt Folgendes zu beachten:

  • Die Geburtsurkunde sollte mitgebracht werden, damit bei einer Unstimmigkeit die Daten verglichen werden können
  • Der alte Reisepass (falls vorhanden) muss vorliegen, da er eingezogen und/oder ungültig entwertet wird
  • Beide Elternteile müssen ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Der vorsprechende Elternteil im Original, falls sich ein Elternteil vertreten lässt, reicht hier auch eine Ausweiskopie. Zusätzlich muss jedoch in diesem Fall eine formlose Vollmacht des zweiten, nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Bei geschiedenen Partnern reicht es, wenn das Elternteil, das die Vollmacht über das Kind besitzt, seine/ihre Dokumente vorlegt.
  • Es muss ein biometrisches Passbild vorgelegt werden, das nicht älter als 3 Monate ist. Bei Kindern unter 6 Jahren sind Abweichung von den Richtlinien biometrischer Passbilder erlaubt.

Wenn alle erforderlichen Dokumente bei der Antragstellung vorliegen, wird der Kinderreisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt.

Der Kinderreisepass enthält keinen Chip als elektronisches Speichermedium, sodass bei der Beantragung keine Fingerabdrücke erfasst werden.

Gültigkeit und Änderungsmöglichkeiten des Kinderreisepasses

Kinderreisepässe Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig und kann innerhalb der Gültigkeitsdauer für maximal 12 Monate verlängert werden. Sobald das 12. Lebensjahr des Kindes erreicht ist, verliert der Kinderreisepass seine Gültigkeit und es muss ein normaler Reisepass beantragt werden.

Wenn das Aussehen des Kindes sich verändert, ist jederzeit eine Aktualisierung des biometrischen Lichtbildes und der Körpergrößenangabe möglich. Diese Änderungen müssen auf einer freien Doppelseite in Kinderreisepass (S. 4/5 oder ab S. 8/9ff) vorgenommen werden, wodurch vorhandene Stempel jeder Art (Ein-/Ausreisestempel, Visastempel) jedoch nicht überklebt werden dürfen.

Sobald das Kind sein 10. Lebensjahr vollendet hat muss es seinen Reisepass eigenhändig unterschreiben.

Die Kosten eines Kinderreisepasses

Die Erstellung eines neuen Kinderreisepasses kostet 13 Euro. Änderungen an einem vorhandenen Kinderreisepass, wie z.B die Änderung des Wohnortes oder des biometrischen Passfotos kosten 6 Euro.

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