Der Reisepass ist das im Ausland am häufigsten für eine Einreise akzeptierte Ausweisdokument für Bürger der Bundesrepublik Deutschland und besitzt grundsätzlich eine Gültigkeit von 10 Jahren, bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre. Er kann in der zugehörigen Behörde im Hauptwohnsitz beantragt werden und wird in der Regel innerhalb von maximal 6 Wochen ausgestellt.

Ist kein Reisepass vorhanden und wird schon bald einer benötigt, kann stattdessen ein Express-Reisepass bestellt werden. Dieser ist zwar mit zusätzlichen Kosten verbunden, wird jedoch dafür innerhalb von zwei bis drei Werktagen ausgestellt. Falls dies immer noch nicht schnell genug ist, gibt es die Möglichkeit einen vorläufigen Reisepass zu bestellen. Dieser wird sofort ausgehändigt, ist aber nur ein Jahr gültig.

Kosten und Gültigkeit des Reisepasses

In Deutschland ist die Gültigkeit des Reisepasses vom Alter der Person abhängig. Bei Personen über 24 Jahren ist der Reisepass im normalen oder Express-Verfahren ganze 10 Jahre gültig, während er bei Personen unter 24 Jahren nur 6 Jahre gültig ist. Der Grund dafür ist, dass sich das Aussehen jüngerer Menschen schneller verändert und somit öfter ein neuer Reisepass fällig ist.

Die Gebühren für einen Reisepass für Personen unterhalb von 24 Jahren betragen 37,50 Euro für 32 Seiten oder 59,50 Euro für 48 Seiten. Analog kostet der Reisepass für Personen älter als 24 Jahre 60 Euro bzw. 82 Euro.

Da das Expressverfahren deutlich teurer als das normale Verfahren ist, kostet ein Expressreisepass mit 32 Seiten 69,50 Euro für Personen unterhalb von 24 Jahren und 92 Euro für Personen ab 24 Jahren. Werden mehr Seiten benötigt, fallen für einen Expresspass mit 48 Seiten 91,50 Euro für Personen bis 24 Jahren und 114 Euro für Personen ab 24 Jahren an.

Der vorläufige Reisepass ist verhältnismäßig günstig und kostet nur 26 Euro. Dafür ist er jedoch auch nur ein Jahr lang gültig.

Besonderheiten einiger Zielländer

Allein die Tatsache, dass der Reisepass während des Auslandsaufenthalts noch gültig ist, bedeutet nicht, dass die Einreise ins Zielland möglich ist. Viele Länder setzen nämlich voraus, dass der Reisepass noch weitere drei bis sechs Monate – je nach Land – nach dem Ausreisezeitpunkt gültig sein muss. Vor allem in südamerikanischen Staaten ist dies häufig der Fall. Der Grund für diese Sicherheitsmaßnahme ist, dass es aufgrund von Krankheiten o.ä. zu einer späteren Ausreise kommen kann. Demnach sollte vor eine Reise immer sichergestellt werden, dass der Reisepass eine ausreichend lange Gültigkeit für das Zielland aufweist.

One Comment

  1. Für die Bürgerinnen und Bürger wäre bei Vorhandensein eines abgelaufenen Reisepasses eine amtliche Verlängerung auf Antrag sinnvoller und zweckmäßig, ähnlich eines Visums. Warum ist das eigentlich nicht möglich? Bei jedem neuen Dokument werden nur unnötige Ressourcen verschwendet.

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