Symbolfoto Prüfung Reisepass © Bundespolizei Die am häufigsten verwendeten Ausweisdokumente für die Reise ins Ausland, sind der Reisepass und der Personalausweis. Der Reisepass kann bei Bedarf schon sofort ab der Geburt beantragt werden und wird in fast allen Ländern der Erde als Einreisedokument akzeptiert. Wenn jedoch der Reisepass abgelaufen ist und eine Reise ansteht, sollte er erneuert werden, da zum Einen die Einreise verweigert werden kann und es darüber hinaus zu Mahnungen oder Bußgeldern kommen kann, wenn nicht schnellstmöglich ein neuer Pass beantragt wird.

Ein abgelaufener Reisepass kann nicht verlängert werden, sondern muss erneuert werden. Grundsätzlich kann eine Reise nur mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis angetreten werden, jedoch wird es innerhalb europäischer Länder des Öfteren gestattet, mit einem abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis einzureisen.

Einreise mit abgelaufenem Reisepass oder gültigem Personalausweis

Die folgenden Länder gestatten nach Angaben der Bundespolizei die Einreise mit einem maximal 1 Jahr abgelaufenen Reisepass, vorläufigen Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis:

  • Belgien
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Liechtenstein
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Portugal
  • Schweiz
  • Slowenien
  • Spanien

Folgende Staaten akzeptieren die Einreise mit einem gültigen Personalausweis:

  • alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
  • Andorra
  • Bosnien-Herzegowina
  • Liechtenstein
  • Monaco
  • Norwegen
  • San Marino
  • Schweiz
  • Türkei
  • Vatikan

Alternativ dazu kann am Flughafen ein Reiseausweis als Passersatz bei der Bundespolizei beantragt werden. Dieser kostet 8 Euro und wird sofort ausgestellt.

Auch wenn viele Länder gestatten, mit einem Reisepass einzureisen, der abgelaufen ist, sollte dessen Gültigkeit rechtzeitig vor der Reise kontrolliert werden. Denn manche Staaten setzen voraus, dass der Reisepass noch mindestens ein Jahr nach der Abreise  gültig ist (z.B. die USA).

Neuen Reisepass beantragen

Sobald man gemerkt hat, dass der Reisepass abgelaufen ist, sollte er bald neu beantragt werden. Dazu müssen folgende Dokumente beim Amt im Hauptwohnsitz vorgelegt werden:

  • Der alte Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis, um die antragstellende Person identifizieren zu können
  • ein biometrisches Passbild, das die Maße 3,5 x 4,5 cm aufweist. Es muss aktuell und ohne Rand sein
  • Die Lebenspartnerschaftsurkunde, Partnerschaftsurkunde oder Geburtsurkunde, um bei Unstimmigkeiten die Daten abgleichen zu können

Der fertige Reisepass kann nach einer Bearbeitungszeit von 3 – 4 Wochen abgeholt werden.

Der vorläufige Reisepass – Die schnelle Alternative

Sollte die Bearbeitungszeit des Reisepasses zu lange dauern, da in kurzer Zeit schon eine Reise ansteht, so kann ein vorläufiger Reisepass beantragt werden. Dieser wird sofort vom Amt ausgehändigt, sofern alle nötigen Unterlagen (s. oben) vorgelegt werden können.

Falls gleichzeitig ein normaler Reisepass beantragt werden soll, muss zusätzlich zu den Dokumenten, die zur Neubeantragung eines normalen Reisepasses mitgebracht werden müssen, ebenfalls ein zweites Passfoto abgegeben werden. Der normale Reisepass kann nach der regulären Bearbeitungszeit von drei bis vier Wochen beim Amt abgeholt werden.

Der vorläufige und normale Reisepass im Preisvergleich

Der normale Reisepass kostet für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro und ist 6 Jahre lang gültig, während er für Personen ab 24 Jahren 60 Euro kostet und 10 Jahre lang gültig ist. Der vorläufige Reisepass ist nur ein Jahr gültig und kostet 26 Euro.

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