Der vorläufige Reisepass Für Reisen ins Ausland wird je nach Reiseziel ein Personalausweis oder noch häufiger ein Reisepass benötigt. Beide werden beim Amt im zugehörigen Hauptwohnsitz beantragt, doch bis der Reisepass ausgestellt wird, dauert es je nach Wohnort ungefähr drei bis sechs Wochen. Steht jetzt aber die Reise in kurzer Zeit an, so kann auch ein vorläufiger Reisepass beantragt werden, der sofort vor Ort beim Amt ausgestellt und ausgehändigt wird.

Der vorläufiger Reisepass beinhaltet kein elektronisches Speichermedium (Chip), es werden also auch keine Fingerabdrücke erfasst und gespeichert. Das hat zur Folge, dass eine visafreie Einreise mit diesem vorübergehenden Ausweisdokument nicht in alle Länder, wie z.B. die USA, möglich ist. In einem solchen Fall empfiehlt sich die Verwendung eines Express-Reisepasses, welcher in max. 72 Stunden ausgestellt wird. Der vorläufige Reisepass hat einen grünen Umschlagdeckel und beinhaltet keine Kunststoff-Passkarte, ist aber maschinenlesbar.

Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

Im Gegensatz zum normalen Reisepass, wird der vorläufige Reisepass direkt nach der Antragsstellung ausgehändigt. Vorausgesetzt, es können alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden:

  • Der alte Reisepass bzw. Kinderreisepass. Diese Dokumente werden ungültig entwertet.
  • Der Personalausweis, um Daten zur Person zu ermitteln.
  • Die Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, damit bei Unstimmigkeiten ein Datenabgleich erfolgen kann. Die Urkunden müssen in originaler Form vorliegen.
  • Ein biometrisches Passbild, dass nicht älter als 3 Monate sein sollte und die Maße 3,5 x 4,5 cm aufweisen muss
  • Eine Verlustanzeige bzw. Bescheinigung der Polizei, falls Ihr alter Reisepass verloren gegangen ist oder gestohlen wurde. (s. unten)
  • Wichtig: Die vorhandenen Reiseunterlagen, wie z.B. das Flugticket oder die Buchungsbestätigung. So kann sicher gestellt werden kann, dass der Antragssteller auf den vorläufigen Reisepass angewiesen ist, da die Bearbeitungsdauer eines normalen Reisepasses zu lange dauern würde.

Gültigkeit und Dauer

Der vorläufige Reisepass ist für alle Personen nur ein Jahr gültig und kann nicht verlängert werden. Ein normaler Reisepass hingegen ist für Personen über 24 Jahren 10 Jahre lang gültig, während Personen unter 24 Jahren ihn nur 6 Jahre lang nutzen können.

Die Gebühren für einen vorläufigen Reisepass belaufen sich auf 26 Euro.

Reisepass verloren? –  Schnell handeln!

Wenn der Reisepass verloren wurde, muss eine Verlustanzeige ausgefüllt werden. Diese kann auf der Homepage der zuständigen Behörde im Wohnhauptsitz heruntergeladen werden oder direkt vor Ort ausgefüllt werden. Sollte der Reisepass jedoch gestohlen worden sein, muss darüber hinaus die Polizei informiert werden. Achten Sie unbedingt darauf das Wiederauffinden eines Ausweisdokuments ebenfalls zu melden, da es sonst in einigen Ländern bei der Einreise zu Problemen kommen kann.

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