Die Frage, ob ein Reisepass verlängert werden kann, muss erst einmal prinzipiell mit Nein beantwortet werden. Neigt sich die Gültigkeit dem Ende zu, so kann der normale Reisepass nicht verlängert werden, sondern es muss rechtzeitig ein neues Dokument beantragt werden. Auch der Express-Reisepass, der ein Jahr gültige vorläufige Reisepass und der Kinderausweis können ebenfalls nicht verlängert werden. Es gibt jedoch tatsächlich eine Ausnahme: den Kinderreisepass.
Alles zum Kinderreisepass
Auch Kinder benötigen für Reisen außerhalb der europäischen Union einen Reisepass. Hierfür kann direkt ein normaler elektronischer Reisepass oder eben ein Kinderreisepass beantragt werden. Letzterer kann verlängert werden und bis zum zwölften Lebensjahr genutzt werden, anschließend wird ein normaler Reisepass fällig. Eine Eintragung in den Pass der Eltern ist bereits seit 2007 nicht mehr möglich. Zuständig für die Ausstellung des Dokumentes sind auch hier die jeweiligen Passbehörden.
Bei im Ausland geborenen Kindern, übernimmt die für den Geburtsort örtlich zuständige Auslandsvertretung die erstmalige Passausstellung. Voraussetzung hierfür ist allerdings die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes. Das Kind muss zur Prüfung der Identität persönlich bei der Passbehörde vorstellig werden und die Ausstellung des Passes ist dann sofort möglich, eine Wartezeit wird nicht fällig. Auch hier müssen aber das biometrische Passbild, ein entsprechendes Ausweisdokument und ein Sorgerechtsnachweis bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils vorgelegt werden.
Die Verlängerung des Kinderreisepasses
Der Kinderreisepass ist seit dem 1. Januar 2021 nur ein Jahr gültig und kann innerhalb dieses Gültigkeitszeitraums um maximal 12 Monate verlängert werden. Dies kostet sechs Euro und muss vor dem Ablauf der Gültigkeit bei der Passbehörde beantragt werden. Das Lichtbild wird dabei durch eine aktuelle Version ausgetauscht. Übrigens können Sie das Passfoto auch sonst jederzeit auswechseln lassen. Diese Sonderregelung gilt nur für Kinder, da diese sich vor allem in jungen Jahren noch sehr stark verändern können.
Da der Reisepass ab der Geburt fällig ist, können zudem die Eintragungen zur Augenfarbe und Größe aktualisiert werden. Auch hier ist jeweils die persönliche Anwesenheit des Kindes erforderlich. Wer nicht auf die Aktualität des Ausweisdokumentes achtet, muss mit eventuellen Problemen beim Grenzübertritt rechnen.
Warum kostet ein Erstantrag eines Passes und der Antrag nach Ablauf des bisherigen Passes gleich? Warum braucht man beim Antrag nach Ablauf des bisherigen Passes wieder alle Unterlagen wie bei einem Neuantrag? Warum kostet die Ausstellung im Ausland (GK Sao Paulo) mehr als in Deutschland?