Der Reisepass wird für die Einreise in viele Länder außerhalb der europäischen Union benötigt. Um einen Reisepass erstellen zu lassen, muss ein persönlicher Antrag gestellt werden, was nur bei der zugehörigen Behörde am Hauptwohnsitz möglich ist. Wird ein Reisepass beantragt, ist die Dauer die für die Ausstellung benötigt wird, von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Grundsätzlich beträgt die Bearbeitungsdauer 3 bis 6 Wochen für einen normalen Reisepass, ein Express-Reisepass daurt maximal 72 Stunden bzw. 3 Werktage. Ein vorläufiger Reisepass wird sofort bei Beantragung ausgestellt.

Die Ausstellungsdauer des Reisepasses

In der Regel dauert es drei bis sechs Wochen, bis der Reisepass fertig gestellt ist. Jedoch variiert die Bearbeitungsdauer des Reisepasses stark in den einzelnen Städten:

  • In Köln und Berlin dauert es 3 – 4 Wochen bis der Reisepass fertiggestellt ist.
  • In München ist der Reisepass frühestens nach 4 – 5 Wochen fertig.
  • In Stuttgart sind es 3 – 6 Wochen, bis der Reisepass abholbereit ist.

Expressbestellung möglich

Ein Express-Reisepass wir innerhalb von 2 – 3 Werktagen zugestellt, sofern er bis 11 Uhr beim Bürgeramt beantragt worden ist. Dabei kommen zusätzliche Kosten auf. Die Bestellung eines Expressreisepasses ist deutlich teurer als die eines normalen Reisepasses.

Hilft ein vorläufiger Reisepass?

Wenn der Reisepass schon in kürzester Zeit benötigt wird und die Bearbeitungszeit zu lang ist, kann vorübergehend auch ein vorläufiger Reisepass bestellt werden, der sofort ausgehändigt wird. Um einen vorläufigen Reisepass zu erhalten müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Einen bereits vorhandenen Kinderreisepass, Reisepass, Personalausweis oder die Geburtsurkunde.
  • Ein biometrisches Passbild, welches als Passfoto für den Reisepass verwendet wird.

Wer kann alles einen Reisepass beantragen?

Um einen Reisepass beantragen zu können, muss der Antragsteller ein Mindestalter von 18 Jahren aufweisen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Personalausweise oder Reisepässe aller erziehungsberechtigter Personen benötigt. Es müssen grundsätzlich beide Erziehungsberechtigte erscheinen, falls sich jedoch ein Erziehungsberechtigter vertreten lässt, muss ebenfalls eine formlose Vollmacht vorgelegt bei der Passbehörde vorgelegt werden.

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