Während deutsche Staatsangehörige innerhalb der EU bei Grenzübertritten nur ihren Personalausweis vorzeigen müssen, wird außerhalb Europas meist der Reisepass benötigt. Dieser muss dann rechtzeitig vor der Reise persönlich bei dem jeweiligen Bürgeramt des Hauptwohnsitzes beantragt werden. So läuft der Antragsprozess ab:

  • Zur Identifizierung des Antragsstellers müssen ein bereits vorhandener Reisepass, ein Personalausweis, ein Kinderreisepass oder die Geburtsurkunde vorgelegt werden.
  • Bei der Antragstellung werden die Fingerabdrücke genommen, und zwar jeweils des rechten und des linken Zeigefingers. Je nach Behörde findet dies bereits mittels elektronischem Gerät statt. Die Prozedur mit Tinte ist kaum noch verbreitet.
  • Sie müssen zudem ein biometrisches Lichtbild einreichen, welches als Passfoto für den Reisepass dient. Vorgegeben sind hierbei 4,5 auf 3,5 Zentimeter im Hochformat, ohne Rand.
  • Da manche Gemeinden zwei Bilder verlangen, packen Sie zur Sicherheit noch ein weiteres mit ein.
  • Je nach Behörde werden Sie benachrichtigt, sobald der Reisepass zur Abholung bereitsteht. Ansonsten wird Ihnen direkt der früheste Abholtermin genannt und Sie müssen ihn auf eigene Initiative abholen.

Was kostet der Reisepass?

Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben kostet der Reisepass mit 32 Seiten 37,50€. Ab 24 Jahren kostet die Ausstellung des Reisepasses 60€.  Für die Version mit 64 Seiten wird jeweils ein Aufschlag von 22€ fällig.

Wie lange gilt ein Reisepass?

Die Gültigkeitsdauer des Dokumentes hängt vom Alter des Antragstellers ab. Wer weniger als 24 Jahre alt ist, erhält ein Dokument mit sechs Jahren Gültigkeit. Ist der Antragsteller bei der Beantragung älter als 24 Jahre, so ist sein Reisepass sogar zehn Jahre gültig. Es ist zudem durchaus möglich, zwei Reisepässe zu besitzen. Dies ist häufig dann notwendig, wenn Sie viel auf Geschäftsreisen unterwegs sind. Denn während der eine Reisepass bei der Reise selbst benötigt wird, kann der andere zur Beantragung eines Visum bei der Botschaft verwendet werden. Die Antragsprozess verläuft in diesem Fall identisch.

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