Für einen Aufenthalt in den USA wird entweder ein normales Visum bei einem Aufenthalt von über 90 Tagen oder ein ESTA-Antrag bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen benötigt. Durch die Teilnahme Deutschlands am Visa Waiver Programm des am 7. November 2008 eingeführten ESTA-Programms, wird es deutschen Staatsbürgern ermöglicht, ohne Visum nach Amerika zu reisen.

ESTA Antrag: Screenshot der Website Um eine ESTA-Einreisegenehmigung zu erhalten, muss online ein Antrag beim amerikanischen Electronic System for Travel Authorization (ESTA) gestellt werden. Dieser wird mit den Datenbanken der Strafverfolgungsbehörden abgeglichen und auf entsprechende Einträge geprüft. Konnten keine Einträge gefunden werden und wurde dem Antrag entsprochen, wird eine Reisegenehmigung erteilt. Sie ist 2 Jahre lang oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des Passes des Reisenden gültig, je nachdem, was früher eintritt.

Das ESTA-Programm gestattet dem Reisenden einen maximal 90 Tage langen Aufenthalt in den USA und ist innerhalb dieser Zeit für mehrere Einreisen in die Vereinigten Staaten gültig. Der ESTA-Antrag kann nicht verlängert werden sondern muss neu beantragt werden. Wird der Antrag abgelehnt, muss zur Einreise ein US-Visum beantragt werden. Der ESTA-Antrag kann für eine Einzelperson oder für eine Gruppe von bis zu 50 Personen gestellt werden, welche nicht alle gleichzeitig einreisen müssen.

ESTA begründet keinen Rechtsanspruch auf Einreise in die USA, die Entscheidung über die Einreise übernehmen weiterhin die Zoll- und Grenzschutzbeamten an den Flughäfen bzw. Einreisestellen.

Anforderungen und Antragstellung

Um einen ESTA-Antrag stellen zu können, muss man Staatsbürger eines der Länder sein, die am Visa Waiver Programm teilnehmen. Neben Deutschland sind es 37 weitere Länder. Darüber hinaus muss ein für den Zeitraum der Reise gültiger elektronischer Reisepass vorliegen. Ein Kinderreisepass, Kinderausweis und ein vorläufiger Reisepass werden nicht akzeptiert. Falls nur ein Kinderreisepass vorliegt, aber das ESTA-Programm genutzt werden soll, und auch noch genügend Zeit bis zur Reise ist, kann statt dessen ein normaler elektronischer Reisepass für das Kind beantragt werden. Falls es schnell gehen muss, kann hier auch der Express-Reisepass aushelfen.

Der ESTA-Antrag sollte spätestens 72 Stunden vor Flugbeginn gestellt werden, um die Genehmigung rechtzeitig zu erhalten und eine reibungsfreie Einreise in die USA zu ermöglichen. Es werden aber auch Registrierungen bis kurz vor dem Abflug erlaubt.

Der ESTA-Antrag wird online gestellt und beinhaltet folgende Schritte:

  1. Informationen zur Person und Einreise ausfüllen
  2. Eingaben überprüfen und bestätigen
  3. Zahlungsoption wählen und zahlen
  4. Antrag übermitteln

Neben Fragen nach den persönlichen Daten werden unter anderem Fragen nach einer möglichen Terrorvergangenheit, Spionagevergangenheit oder Nazivergangenheit gestellt. Typisch sind ebenso Fragen nach Krankheiten oder Seuchen. Diese Fragen müssen unter allen Umständen ehrlich und ernsthaft beantwortet werden, da ansonsten der ESTA-Antrag abgelehnt werden kann.

Nachdem der Antrag erfolgreich übermittelt wurde, wird der Status meistens sofort über das elektronische Reisegenehmigungssystem mitgeteilt. Kommt es zu einer längeren Bearbeitungszeit, wird der Status des Antrags innerhalb von 72 Stunden per E-Mail übermittelt. Der Bearbeitungsstatus kann online für Einzelpersonen und Gruppen abgerufen werden.

Kosten für den ESTA-Antrag

Das ESTA-Visum kostet insgesamt 14 US-Dollar, wobei bei Antragsstellung 4 US-Dollar gezahlt werden müssen und bei bei erfolgreicher Beantragung noch einmal 10 US-Dollar dazukommen. Wird der Antrag jedoch abgelehnt, werden nur einmalig 4 US-Dollar fällig. Der Betrag wird online mit mit Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express oder Discover (JCB, Diners Club)) oder per PayPal gezahlt.

Dritte Websites versprechen indes gegen Gebühr Hilfe bei der Durchführung des ESTA-Antrags. Die US-Botschaft warnt jedoch vor diesen Dienstleistungen und macht klar, dass das US-Ministerium für Innere Sicherheit (Department of Homeland Security) weder mit diesen Anbietern verbunden sind noch dass eine Nutzung dieser Anbieter zu einer Beschleunigung der Erteilung einer Reisegenehmigung führt.

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